Die Umsatzsteuer als Nettoallphasensteuer
Die Umsatzsteuer ist erhebungstechnisch eine Allphasensteuer, weil sie alle Umsatzstufen erfasst, von der Fabrikation über den Großhandel bis zum Einzelhandel. Ausgangspunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist stets der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer (Nettosystem), wie er von der jeweiligen Umsatzempfängerin aufgewendet wurde. Dies geschieht in jeder Wirtschaftsstufe, indem anhand des jeweiligen Umsatzes die Umsatzsteuer berechnet wird (Allphasensystem).

Von der Umsatzsteuer, die bei der Unternehmerin entstanden ist, wird die Umsatzsteuer, die ihr der Vorunternehmer gesondert berechnet, als Vorsteuer abgezogen (Vorsteuerabzugssystem). Die Differenz zwischen der Ausgangs-Umsatzsteuer und der Vorsteuer wird als Zahllast bezeichnet und ist die eigentliche Umsatzsteuerschuld. Übersteigen die Vorsteuerbeträge die für die steuerpflichtigen Umsätze errechnete Steuer, so ergibt sich ein Erstattungsanspruch der Unternehmerin, ein Überschuss.

Beispiel (in EUR):
   
Umsatzsteuer
 
Finanzamt
HerstellerIn        
100,-
    16,-
116,-
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
  (Vorsteuer)
16,-
         
GroßhändlerIn        
150,-
    24,-
174,-
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
24,-
- 16,-
8,-
(Vorsteuer)


8,-
         
EinzelhändlerIn        
200,-
    32,-
232,-
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
32,-
-24,-
8,-
(Vorsteuer)


8,-
         
VerbraucherIn 32,-<------->
32,-
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anzusehen.
Anhand der Darstellung wird deutlich, dass die vom Finanzamt schließlich zu vereinnahmende Umsatzsteuer genau 16 v.H. des Entgelts aus dem Endumsatz beträgt (hier 32 = 16% von 200). Innerhalb der UnternehmerInnenkette läuft die Umsatzsteuer gleichsam im Kreis, sie bleibt neutral. Erst wenn ein Beteiligter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.B. private EndverbraucherInnen), wird die Umsatzsteuer zur Belastung. Vorher ist sie weder fiskalisch effizient noch für das Unternehmen belastend, da es die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt.