Die Umsatzsteuer ist erhebungstechnisch eine Allphasensteuer, weil sie
alle Umsatzstufen erfasst, von der Fabrikation über den Großhandel
bis zum Einzelhandel.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist stets der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer
(Nettosystem), wie er von der jeweiligen Umsatzempfängerin aufgewendet wurde.
Dies geschieht in jeder Wirtschaftsstufe, indem anhand des jeweiligen
Umsatzes die Umsatzsteuer berechnet wird (Allphasensystem).
Von der Umsatzsteuer, die bei der Unternehmerin entstanden ist, wird die Umsatzsteuer, die ihr der
Vorunternehmer gesondert berechnet, als Vorsteuer abgezogen
(Vorsteuerabzugssystem). Die Differenz zwischen der Ausgangs-Umsatzsteuer
und der Vorsteuer wird als Zahllast bezeichnet und ist die
eigentliche Umsatzsteuerschuld.
Übersteigen die Vorsteuerbeträge die für die steuerpflichtigen
Umsätze errechnete Steuer, so ergibt sich ein Erstattungsanspruch
der Unternehmerin, ein Überschuss.
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Umsatzsteuer
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Finanzamt
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HerstellerIn |
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100,-
16,-
116,-
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Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
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(Vorsteuer) |
16,-
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GroßhändlerIn |
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150,-
24,-
174,-
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Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
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24,-
- 16,-
8,-
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(Vorsteuer) |
8,-
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EinzelhändlerIn |
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200,-
32,-
232,-
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Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
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32,-
-24,-
8,-
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(Vorsteuer) |
8,-
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VerbraucherIn |
32,- | <-------> |
32,- |
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