Wir lesen die Tabelle von unten nach oben:
Der Verbraucher erwirbt eine Ware für 232,- €. Darin enthalten sind 32,- €, die als Umsatzsteuer dem Finanzamt zustehen. Die Einzelhändlerin, die die 32,- € abführen müsste, hat die Ware für 174,- € eingekauft. Dabei hat sie 24,- € Umsatzsteuer bezahlt. Sie hat 32,- € eingenommen und 24,- €, die Vorsteuer, ausgegeben. Die Differenz von 8,- € (32 - 24) muss sie an das Finanzamt abführen.
Der Großhändler, bei dem die Einzelhändlerin gekauft hat, hat von ihr 24,- € Umsatzsteuer erhalten. Er wiederum hat die Ware für 116,- € inklusive 16,- € Umsatzsteuer eingekauft. Die Differenz von 8,- € (24 - 16) muss er an das Finanzamt abführen, sodass das Finanzamt schon 16,- € (8 + 8) eingenommen hat.
Die Herstellerin, die die Ware für 116,- € an den Großhändler verkauft hat, führt 16,- € an das Finanzamt ab. Dieses hat damit also insgesamt 8 + 8 + 16 = 32 € erhalten.