Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit
Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt
zugeflossen ist,
wenn also die Unternehmerin über das Entgelt wirtschaftlich verfügen
kann, z.B.
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bei Barzahlung mit der Übergabe
des Geldes, |
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bei Banküberweisung im Zeitpunkt
der Gutschrift, |
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bei Scheckzahlung im Zeitpunkt der
Entgegennahme des Schecks. |
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