Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung)
Die Ist-Besteuerung ist ist nach 20 UStG möglich, sie ist jedoch gegenüber der Soll-Besteuerung die Ausnahme. Sie ist auch nur auf Antrag anzuwenden und kann grundsätzlich nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet werden:

  Der Gesamtumsatz bei der Unternehmerin hat im Vorjahr
    nicht mehr als 250.000 € betragen oder
  die Unternehmerin ist (nach )
    von der Buchführungspflicht befreit oder
  es werden Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit ausgeführt.
Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt zugeflossen ist, wenn also die Unternehmerin über das Entgelt wirtschaftlich verfügen kann, z.B.
  bei Barzahlung mit der Übergabe des Geldes,
  bei Banküberweisung im Zeitpunkt der Gutschrift,
  bei Scheckzahlung im Zeitpunkt der Entgegennahme des Schecks.