Sie wissen nun, welche Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind, und welche Lieferungen und Leistungen Steuergegenstand sind.

In dieser Lektion erfahren Sie nun, wie sich die Umsatzsteuer berechnet. Dazu muss die Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Lieferungen und Leistungen, sowie bei unentgeltlichen Wertabgaben festgelegt werden. Darauf wird der reguläre Steuersatz (16 %) oder in bestimmten Fällen der ermäßigte Steuersatz (7 %) angewandt. Schließlich darf von der Umsatzsteuer die Vorsteuer abgezogen werden.

Sollten Sie mit geringen Umsätzen anfangen, so wird Sie sicherlich die Kleinunternehmerbesteuerung interessieren.