Der USt unterliegen folgende Umsätze:
 
Lieferungen und sonstige Leistungen, die eine Unternehmerin im Inland gegen
  Entgelt im Rahmen ihres Unternehmens ausführt (vgl. )
Unentgeltliche Wertabgaben (vgl. ).
Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland (vgl. ).
Der innergemeinschaftliche Erwerb (EU-Binnenmarkt) im Inland gegen
  Entgelt (vgl. ).
Nur diese genannten Umsatzarten unterliegen der Umsatzsteuer. Hierbei stellt der zuerst genannte Tatbestand, die Leistungsbesteuerung, den Grund- und Regeltatbestand des Umsatzsteuerrechts dar und dieser muss grundsätzlich bei der Frage der Steuerbarkeit zuerst geprüft werden.

Abbildung 5.3 zeigt eine Übersicht über die steuerbaren Umsätze.
 

Abbildung 5.3: Taxonomie der steuerbaren Umsätze
Klicken Sie hier, um die

anzusehen.