Der USt unterliegen folgende Umsätze: |
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Lieferungen
und sonstige Leistungen, die eine Unternehmerin im Inland gegen |
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Entgelt im Rahmen
ihres Unternehmens ausführt (vgl.
) |
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Unentgeltliche
Wertabgaben (vgl.
). |
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Einfuhr von Gegenständen
aus dem Drittland (vgl.
). |
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Der
innergemeinschaftliche Erwerb (EU-Binnenmarkt) im Inland gegen |
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Entgelt
(vgl.
). |
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Nur diese genannten Umsatzarten unterliegen der Umsatzsteuer. Hierbei stellt der
zuerst genannte Tatbestand, die Leistungsbesteuerung,
den Grund- und Regeltatbestand des Umsatzsteuerrechts dar und dieser muss
grundsätzlich bei der Frage der Steuerbarkeit zuerst
geprüft werden.
Abbildung 5.3 zeigt eine Übersicht über die steuerbaren Umsätze.
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Abbildung 5.3: Taxonomie der steuerbaren Umsätze
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