Beispiel zur Vollstreckung der Gewerbesteuer: Brigitte Zielreich und Sabine Vielgeld, beide sind spezialisiert und ausgebildet in Werbefotografie, eröffnen ein Büro für Werbung und Fotografie in Freiburg. Das Geschäft führen sie in Form einer GbR. Wie vereinbart, überlässt Sabine Vielgeld der Mitgesellschafterin Brigitte Zielreich die Geschäftsführung und kümmert sich ausschließlich um den produktiven Bereich des Werbebüros. Der Gewerbesteuerbescheid für das vergangene Jahr, der gerade zugestellt wurde, kann mangels flüssiger Mittel von der GbR nicht bezahlt werden. Zu welchen Schritten ist die Stadt Freiburg in diesem Fall berechtigt? Antwort: Sollte die Gewerbesteuer nach Mahnung und Vollstreckungsankündigung nicht an die Stadt Freiburg bezahlt werden, steht es der Stadt frei, die fälligen Beträge sofort entweder von Sabine Vielgeld oder von Brigitte Zielreich zu verlangen und gegebenenfalls in deren Privatvermögen zu vollstrecken. Sabine Vielgeld wird nicht damit gehört, dass sie nicht für die Geschäftsfühung zuständig gewesen sei. |
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