Behandlung verschiedenartiger Gewerbebetriebe

Welche Folgerungen würden sich für Karin Brandneu ergeben, wenn sie z.B. zwei oder mehrere verschiedenartige Gewerbebetriebe besitzen würde?

Im Einkommensteuerrecht werden in diesem Fall die Ergebnisse aller Einzelbetriebe bei den Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nach ) zusammengefasst. Verluste und Gewinne der Einzelbetriebe können dadurch miteinander verrechnet werden.

Bei der Umsatzsteuer werden alle Betriebe, ob gleichartig oder ungleichartig, zu 'einem Unternehmen' zusammengefasst (Unternehmenseinheit; vgl. ).

Im Gewerbesteuerrecht ist dagegen jeder einzelne Gewerbebetrieb ein Steuergegenstand und muss getrennt behandelt werden. Freibeträge, Tarifvorteile u.a. sind für jeden Betrieb gesondert zu gewähren. Andererseits findet bei der Gewerbesteuer kein Verlustausgleich zwischen den verschiedenen Gewerbebetrieben statt.


Würde Karin Brandneu jedoch mehrere gleichartige Betriebe unterhalten, sind diese Betriebe als ein Gewerbebetrieb anzusehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn sie in einem Betrieb Anwendungssoftware entwickelt und herstellt und in einem anderen Betrieb die Software vertreibt.