Berechnung der Gewerbesteuer bei Bilanzierung Der endgültige Gewinn nach Steuerbilanz, der Ausgangsbasis für die Ertragsteuern ist, kann erst festgestellt werden, wenn die im Kalenderjahr verursachte Gewerbesteuer eingestellt wurde. Zur Berechnung des tatsächlichen Gewerbesteueraufwands sind zunächst die erfolgswirksam gebuchten Gewerbesteuervorauszahlungen dem bislang berechneten - vorläufigen - Gewinn hinzuzuschlagen. Ausgehend von dem um die Gewerbesteuervorauszahlungen bereinigten Gewinns, dem sogenannten Gewinn 'vor Gewerbesteuer', wird dann die Gewerbesteuer berechnet. Die dadurch ermittelte Gewerbesteuerschuld ist zwangsläufig zu hoch, weil ja der Gewerbesteueraufwand noch nicht berücksichtigt wurde. Um dennoch die Gewerbesteuer berücksichtigen zu können, gibt es zwei Berechnungsmethoden, die Sie auf den folgenden Seiten kennen lernen werden. |
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