Beispiel für die steuerliche Berücksichtigung von Verlustbeteiligungen:

Während Karin Brandneus Gewerbebetrieb in Karlsruhe einen Ertrag von 80.000 € einbringt, erzielt die OHG in Mannheim Verluste, wovon 90.000 € auf Frau Brandneu entfallen.
Zutreffend gehen die Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung des Gewerbebetriebs in Karlsruhe ein. Karin Brandneu erzielt also mit ihrem Gewerbebetrieb in Karlsruhe, unter Berücksichtigung der Verlustbeteiligung, insgesamt einen Verlust von 10.000 €.

Die Ertragskraft des Gewerbebetriebs in Karlsruhe wird durch die Verluste aus der Beteilung verschleiert. Ohne Korrektur dieses Ergebnisses, würde weder in Mannheim noch in Karlsruhe Gewerbesteuer anfallen. Bezogen auf das Unternehmen in Karlsruhe ist dieses Ergebnis unbefriedigend für die Stadt Karlsruhe und es erfolgt deswegen eine gewerbesteuerliche Korrektur, um die positive Ertragskraft des Gewerbebetriebs in Karlsruhe mit 80.000 € zu erfassen.
Im gewählten Beispiel sind deswegen die Verluste von 90.000 € aus der Beteiligung an der OHG dem Gewinn (Verlust) hinzuzurechnen (). Der Gewerbeertrag beträgt nach der Hinzurechnung 80.000 €, was mit der Ertragskraft des Betriebs in Karlsruhe übereinstimmt.

Umgekehrt käme eine entsprechende Kürzung des Gewinns in Betracht, wenn die Beteiligung an der OHG in Mannheim zu einem positiven Ergebnis geführt hätte ().