Alternative:
Angenommen, Brigitte Zielreich hätte den Computerfachhandel durch eine GmbH betrieben, an der sie 100% der Anteile hält. Sie veräußert diese Anteile vollständig und erzielt dabei ebenfalls einen Veräußerungsgewinn von 42.000 € (Veräußerungspreis ./. Anschaffungswert der Anteile).
Unterliegt der Gewinn in diesem Fall der Einkommensteuer und/oder der Gewerbesteuer?
Antwort:
Die Anteilsveräußerung ist steuerpflichtig nach dem Einkommensteuergesetz ( ) und nach dem Gewerbesteuergesetz ( ).
Es gilt jedoch das Halbeinkünfteverfahren ( ), das auch bei der Gewerbesteuer zu beachten ist.
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