Und dies sind die Antworten:
Aussage
ja oder nein
Die Gewerbesteueranrechnung ist im GewStG geregelt.
ja
nein
Die Gewerbesteueranrechnung erfolgt bei der Berechnung der Einkomensteuer.
ja (
)
nein
Die Anrechnung der Gewerbesteuer erfolgt in Höhe der tatsächlich bezahlten Gewerbesteuer.
ja
nein
Die Anrechnung erfolgt ohne Rücksicht auf die bezahlte GewSt in pauchalierter Form.
ja (
; 1,8 x GewSt-Messbetrag)
nein
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bekommt keine Gewerbesteueranrechnung.
ja
nein
Verluste nach dem EStG können die Anrechnung der Gewerbesteuer negativ beeinträchtigen.
ja (
Anmerkung
)
nein
Nicht verbrauchte Anrechnugnsbeträge können auf die nachfolgenden Jahre übertragen werden.
ja
nein
Die Gewerbesteueranrechnugn kann im Einzelfall zu einer Steuerersparnis führen, weil sie größer ist als die effektive Gewerbesteuerbelastung.
ja (
Überkompensation
)
nein