Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen

Karin Brandneus Unternehmen veräußert die Anteilde an der Heidelberger Zement AG. Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn von 500.000 €. Muss Karin Brandneu diesen zum Einkommen ihres Unternehmens rechnen?

Die Steuerfreistellung bezieht sich nicht nur auf Dividenden, die von einer anderen Kapitalgesellschaft bezogen werden, sondern auch auf Gewinne aus der Veräußerung entsprechender Beteiligungen ().

Auch für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind pauschal 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln (). Im Ergebnis sind dadurch nur 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei.

Wenn Veräußerungsgewinne (nach ) steuerfrei belassen werden, sind entsprechend Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenfalls nicht zu berücksichtigen.


Der Veräußerungsgewinn von 500.000 € ist also (nach ) für Karin Brandneus Unternehmen steuerfrei. Aber auch hier gilt, dass 25.000 € (5 %) durch die Fiktion als nichtabziehbare Betriebsausgaben gewinnwirksam werden ().