![]() In diesem Kapitel haben Sie gelernt, dass es sich bei den Einkünften aus Kapitalvermögen hauptsächlich um Dividenden, Zinsen oder um Erträge aus einer stillen Beteiligung handelt. Sie wissen jetzt, dass die Einnahmen aus Kapitalvermögen der Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer unterliegen, die bereits bei Auszahlung der Erträge durch die Bank bzw. Gesellschaft einzubehalten ist. Diese bekommen Sie bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung wieder angerechnet. Sie wissen jetzt auch um die Möglichkeit, durch einen Freistellungsauftrag den Abzug der Kapitalertragsteuern verhindern bzw. reduzieren zu können. Ihr besonderes Augenmerk haben Sie in diesem Kapitel auf das Halbeinkünfteverfahren gerichtet, das unter anderem für Dividendeneinnahmen gilt. Sie haben darüber hinaus gelernt, dass Ihnen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen der Sparer-Freibetrag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt wird. |
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Bearbeiten Sie nun die Aufgabe zu diesem Kapitel oder gehen Sie weiter zum Kapitel 2.6 Spekulationsgewinne. |
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