Von den Einnahmen aus Kapitalvermögen, gleichgültig ob Dividenden, Zinsen oder stille Beteiligung, dürfen Ledige seit 2004 1.370 € bzw. Verheiratete 2.740 € abziehen. Der Freibetrag wurde im Laufe der Zeit immer weiter abgeschmolzen und es ist zu befürchten, dass er im Zuge der anstehenden durchgreifenden Steuerreformen ganz wegfallen wird. Der Sparer-Freibetrag darf nicht zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Über den Freibetrag hinaus erhalten Sie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auch noch einen Pauschalbetrag für Werbungskosten ( ![]() Im Hinblick auf das hälftige Abzugsverbot (nach ![]() | ||
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zum Sparer-Freibetrag. |
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