Antwort: Sparer-Freibetrag
Dividenden sind
steuerpflichtig
(nach
). Die Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen (in €):
Nettodividende
+ Kapitalertragsteuer
(20% der Bruttodividende)
= Bruttodividende
davon steuerpflichtig 50%
./. Sparerfreibetrag
./. Werbungskosten-Pauschlabetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen
18.000
4.500
22.500
11.250
1.370
51
9.829
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer von 4.500 € zuzüglich Solidaritätszuschlag bekommt Karin Brandneu bei der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.