Antwort: Sparer-Freibetrag

Dividenden sind steuerpflichtig (nach ). Die Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen (in €):

Nettodividende
+ Kapitalertragsteuer
(20% der Bruttodividende)              
= Bruttodividende                         
davon steuerpflichtig 50%
./. Sparerfreibetrag
./. Werbungskosten-Pauschlabetrag 
Einkünfte aus Kapitalvermögen
18.000

   4.500
 22.500
11.250
1.370
       51
9.829


Die einbehaltene Kapitalertragsteuer von 4.500 € zuzüglich Solidaritätszuschlag bekommt Karin Brandneu bei der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.