Antwort: Ansparabschreibung
Für das Wirtschaftsjahr 2004 kann Frau Zielreich gewinnmindernd eine Ansparabschreibung
von
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32.000 x 40 % = 12.800 €
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vornehmen. Als Existenzgründerin steht ihr der Fünfjahreszeitraum zur Verfügung
( ). Die Anschaffung im Januar 2007 führt dazu, dass es zu einer Gewinnerhöhung für 2007 von 12.800 € kommt.
Gleichzeitig darf sie aber von den tatsächlichen Anschaffungskosten eine Sonder-AfA von 20 % und zusätzlich eine degressive AfA von 20 % vornehmen. Für 2007 bedeutet das eine Gewinnminderung von
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33.000 x 40 % = 13.200 €
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Die Auflösung der Ansparrücklage führte im Beispielsfall also nicht zu einer Gewinnerhöhung.
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