Systematisch wird bei der Einkommensteuer unterschieden zwischen der persönlichen Steuerpflicht (wer ist steuerpflichtig) und der sachlichen Steuerpflicht (was ist Gegenstand der Einkommensteuer). Ist eine Person in Deutschland persönlich nicht steuerpflichtig, so erübrigt sich demnach die Frage der sachlichen Steuerpflicht.

Wie bereits in der Einführung der Lektion 2 erwähnt, können nur natürliche Personen in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein (). In Betracht kommen also alle Menschen, von ihrer Geburt bis zum Tode. Nationalität, Alter, Geschäftsfähigkeit u.a. sind für die Einkommensteuerpflicht in der Regel nicht relevant.
Beispiel:
Eine minderjährige Schülerin aus Freiburg, die Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, unterliegt dem Einkommensteuergesetz ebenso wie eine in Karlsruhe lebende Künstlerin mit japanischer Nationalität.