Einkünfte aus Katalogberufen

Es sind eine Reihe von Katalogberufen im Gesetz angeführt, die stets zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führen. Erforderlich ist dabei, dass Sie für die dort genannten Berufe die berufsrechtlichen Voraussetzungen (einschließlich der Zulassung) erfüllen.
Liegt kein Katalogberuf vor, kann es trotzdem sein, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die den Katalogberufen ähnlich ist. Auch in diesem Fall liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor.


Die Feststellung, ob ein dem Katalogberuf ähnlicher Beruf vorliegt, bereitet in der steuerlichen Praxis immer wieder Schwierigkeiten.