Wird der Gegenstand wie z.B. ein Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen.
Liegt der betriebliche Nutzungsanteil unter 10 % ist der Gegenstand dem Privatvermögen zugeordnet.
Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % haben Sie die Wahl, den Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen, er ist also
gewillkürtes Betriebsvermögen.