Wird der Gegenstand wie z.B. ein Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen.

Liegt der betriebliche Nutzungsanteil unter 10 % ist der Gegenstand dem Privatvermögen zugeordnet.

Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % haben Sie die Wahl, den Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen, er ist also gewillkürtes Betriebsvermögen
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