Nach Prüfung des EStG stellen Sie Folgendes fest:

Ausgabe Betriebsausgabe Werbungskosten nicht abzugsfähig
ESt-Zahlung
(§ 12 Nr. 3)
Gewerkschaftsbeitrag
(§ 9 Absatz 1 Nr. 3)
Reparatur eines Betriebsfahrzeugs
(§ 4 Absatz 4)
Kundengeschenk im Wert von 80 €
(§ 4 Absatz 4 und 5 Nr. 1)
Fortbildungskosten als
ArbeitnehmerIn (§ 9 Absatz 1 S.1)
Geldbuße wegen
unlauterem Wettbewerb
(§ 4 Absatz 5 Nr. 8 )
Miete für Geschäfts-
räume (§ 4 Absatz 4)
Renovierungskosten des Vermieters
(§ 9 Absatz 1 S.1)
 
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