Prüfen Sie anhand des Einkommensteuergesetzes, ob und wie folgende Ausgaben steuerlich abzugsfähig sind:

Ausgabe Betriebsausgabe Werbungskosten nicht abzugsfähig
ESt-Zahlung
Gewerkschaftsbeitrag
Reparatur eines Betriebsfahrzeugs
Kundengeschenk im Wert von 80 €
Fortbildungskosten als ArbeitnehmerIn
Geldbuße wegen unlauteren Wettbewerbs
Miete für Geschäftsräume
Renovierungskosten des Vermieters
 
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