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Seit Januar 2004 müssen die lineare und degressive AfA mit Ausnahme der degressiven Gebäude-AfA zeitanteilig, also pro-rata-temporis ermittelt werden. |
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Die degressive Afa bringt keine Vorteile, wenn die Nutzungsdauer kürzer als 5 Jahre ist, weil sie höchstens das Doppelte des linearen AfA-Satzes und 20 % nicht übersteigen darf. |
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Der Vorteil der Sonderabschreibung (nach ) ist, dass diese zusätzlich zur linearen oder degressiven Afa immer bereits im Jahr der Anschaffung bis maximal 20 % der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten vorgenommen werden darf. |
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Der Drucker ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut, weil er weniger als 410 € kostet und kann sofort vollständig abgeschrieben werden ( ). |
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Bei gebrauchten Anlagegüter ist die restliche Nutzungsdauer zu schätzen; es bietet sich an, die bisherige Nutzungsdauer bei der Berechnung miteinzubeziehen. Die Sonderabschreibung wird nur für neue bewegliche Anlagegüter gewährt und kann deswegen für das Kopiergerät nicht beansprucht werden. |
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Unbebaute Grundstücke unterliegen nicht der Abnutzung, so dass eine Abschreibung ausscheidet.
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