Die Einkunftsarten lassen sich folgendermaßen unterscheiden

  Einkünfte
aus freiberuflicher
Tätigkeit
Einkünfte
aus gewerblicher
Tätigkeit
Einkünfte
als Arbeit-
nehmerin
Fachbuchautorin selbstständig nein bei Anstellung
Rechtsanwätin selbstständig nein bei Anstellung
Versicherungsvertreterin nein selbstständig bei Anstellung
OHG-Gesellschafterin nein 15 Absatz 1
Nr. 2
nein
Gesellschafterin in
Steuerberatungssozietät (GbR)
18 nein nein
Selbstständige EDV-Beraterin
mit wissenschaftlicher Ausbildung
mit
wissenschaftlicher
Ausbildung
ohne
wissenschaftliche
Ausbildung
nein
Berufssportlerin nein selbstständig bei Anstellung
Programmiererin nein selbstständig bei Anstellung
Entwicklerin von Systemsoftware mit
naturwissenschaftl.
Ausbildung
ohne
naturwissenschaftl.
Ausbildung
bei Anstellung
Entwicklerin von Anwendersoftware nein selbstständig bei Anstellung
Designerin mit künstlerischem Niveau bei künstlerischen
Niveau
ohne
künstlerisches
Niveau
bei Anstellung