Welche Umstände sprechen gegen die Einordnung Ihres Berufs unter die freien Berufe und für ein Gewerbe?
Sie üben die Tätigkeit mit anderen Freiberuflerinnen zusammen aus.
Ihre Tätigkeit ist nicht ausdrücklich in
18 Absatz 1 EStG genannt.
Ihr Beruf ist kein den Katalogberufen ähnlicher Beruf.
Der Gewinn aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit übesteigt gewisse Grenzen.
Sie beschäftigen als Freiberuflerin zu viele MitarbeiterInnen, die Sie nicht mehr eigenverantwortlich und leitend überwachen können.
Sie nehmen in Ihre FreiberuflerInnengesellschaft berufsfremde Personen auf.
Sie wollen Ihre freiberufliche Arbeit in Form einer GmbH ausüben.
Sie melden die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt nicht an.
Neben der freiberuflichen Tätigkeit üben Sie auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, ohne dass Sie die Tätigkeitsbereiche abgrenzen oder auslagern.
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Unterkapitel 2.4
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