Frau Brandneu geht auf ihrem Weg zur Arbeit noch beim Bäcker vorbei.
  Sie sagt zu dem Bäcker: "Ich hätte gerne zwei Brötchen".
Der Bäcker antwortet: "Das macht 70 Cent".
Frau Brandneu hat soeben einen bindenden Kaufvertrag mit dem Bäcker abgeschlossen. Vertragsparteien sind sie und der Bäcker. Es wurde geregelt, dass sie vom Bäcker gegen die Zahlung von 70 Cent 2 Brötchen erhält. Der Vertrag ist (das ergibt sich aus den Umständen) sofort zu erfüllen.
Solche Verträge, die im Rahmen von Geschäften des täglichen Lebens abgeschlossen werden, werden i.d.R. nie schriftlich abgefasst, sind aber trotzdem verbindlich.