Frau Brandneu, die als Wirtschaftsinformatikerin verschiedene Software-Produkte und Beratungsdienstleistung vertreibt, hat sich für ihr Unternehmen eine Homepage eingerichtet. Dort hat sie einen Katalog veröffentlicht, in dem die von ihr vertriebenen Produkte aufgelistet sind. Über die direkt darunter angefügte Kontaktmöglichkeit per eMail können die KundInnen diese per eMail bestellen.

Muss Frau Brandneu hier auch Angaben zu den Widerrufs- und Rückgaberechten machen?

Ja
Nein