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Gilt das Haustürwiderrufsgesetz, wenn Frau Kurz jeweils ein T-Shirt für 10,00 € verkauft, dieses sofort übergibt und den Kaufpreis erhält Ja Nein |
Grundsätzlich erfolgt der Abschluss der Kaufverträge im Einzugsbereich der Haustürgeschäfte. Allerdings haben die KäuferInnen vorliegend kein Widerrufsrecht, da der Kaufpreis der Ware unter 40,00 € liegt und sie die Ware sofort von Frau Kurz ausgehändigt erhalten. |
Gilt das Haustürwiderrufsgesetz, wenn Frau Kurz die T-Shirts im 10er Pack verkauft, das Paket 50,00 € kostet und die KundInnen die Ware nicht erhalten, sondern diese mit einem ihnen ausgehändigten Abholbeleg in der Boutique abholen können? Ja Nein |
Da zum einen der Kaufpreis über 40,00 € liegt und zum anderen die KäuferInnen die Ware auch nicht sofort ausgehändigt erhalten und sich es um ein Haustürgeschäft handelt, haben die KundInnen ein Widerrufs- und Rückgaberecht, auf das Frau Kurz die KäuferInne auch ausdrücklich hinweisen muss. |
Eine Kundin kommt eine Woche, nachdem sie das 10er Paket T-Shirts abgeholt hat, und fordert von Frau Kurz ihr Geld zurück. Muss Frau Kurz der Forderung der Kundin nachkommen, auch wenn diese sich weigert ihr einen Grund zu nennen? Ja Nein |
Die Kundin hatte ein Widerrufsrecht, der Widerruf wurde innerhalb der Frist erklärt, und sie ist nicht verpflichtet hierfür irgendwelche Gründe anzugeben |
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