Klara Kurz stellt fest, dass der Umsatz in ihrer T-Shirt-Boutique nicht besonders gut läuft und beschließt, den Verkauf durch neue Vertriebswege anzukurbeln. Sie packt 50 T-Shirts ein und kauft sich ein Tagesticket für die Straßenbahn. In der Bahn spricht sie die Fahrgäste an, ob diese nicht ein T-Shirt erwerben wollen.

Was muss Frau Kurz bei dieser Verkaufsart beachten?

Diese Art des Vertriebs unterliegt grundsätzlich den Vorschriften über die Haustürgeschäfte.

Ja
Nein

Den VerbraucherInnen können bezüglich der Kaufverträge grundsätzlich Widerrufs- und Rückgaberechte zustehen.

Ja
Nein

Frau Kurz muss die Fahrgäste in jedem Fall auf ihr Widerrufsrecht hinweisen.

Ja
Nein