Verträge sind Ausdruck der Privatautonomie und damit grundsätzlich frei aushandelbar. Jede Person hat die Freiheit zu entscheiden, ob ein Vertrag geschlossen werden soll und mit welchem Inhalt.
  Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt häufig mündlich, indem sich VertragspartnerInnen darüber einigen, was zwischen ihnen rechtsverbindlich gelten soll = Rechtsgeschäft. Die auf das Ziel, den Vertrag zustande zu bringen, gerichtete Erklärung jedes Vertragspartners = Willenserklärung.


Hierzu muss nicht unbedingt gesprochen oder geschrieben werden, schlüssiges Verhalten kann für einen Vertragsschluss genügen.