Verträge sind Ausdruck der Privatautonomie und damit grundsätzlich frei aushandelbar. Jede Person hat die Freiheit zu entscheiden, ob ein Vertrag geschlossen werden soll und mit welchem Inhalt. | |
Vertragsschluss Der Vertragsschluss erfolgt häufig mündlich, indem sich VertragspartnerInnen darüber einigen, was zwischen ihnen rechtsverbindlich gelten soll = Rechtsgeschäft. Die auf das Ziel, den Vertrag zustande zu bringen, gerichtete Erklärung jedes Vertragspartners = Willenserklärung. |
![]() |
Hierzu muss nicht unbedingt gesprochen oder geschrieben werden, schlüssiges Verhalten kann für einen Vertragsschluss genügen. |
![]() |
||||||
![]() |
![]() |
![]() |