Vom Hundert oder im Hundert?

Bei der Vorwärtskalkulation wird bis zum Barverkaufspreis "vom Hundert" gerechnet, ab da "im Hundert". Der Gewinnzuschlag wird "vom Hundert" berechnet. Skonto, Vertreterprovision und Rabatt ziehen KundInnen von "hinten" ab. Deshalb müssen Sie bei der Berechnung von Skonto, Vertreterprovision und Rabatt "im Hundert", d.h. mit vermindertem Grundwert rechnen. Der Zielverkaufspreis wird "im Hundert" berechnet. Der Listenverkaufspreis wird ebenfalls "im Hundert" berechnet.

Sehen Sie sich auch in unserer Musterfirma an, wie Karin Brandneu die Zuschlagskalkulation für eines ihrer Produkte durchführte.