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Vom
Hundert oder im Hundert?
Bei der
Vorwärtskalkulation
wird bis zum Barverkaufspreis "vom
Hundert" gerechnet, ab da "im Hundert". Der Gewinnzuschlag
wird "vom Hundert" berechnet. Skonto, Vertreterprovision und
Rabatt ziehen KundInnen von "hinten" ab. Deshalb müssen
Sie bei der Berechnung von Skonto, Vertreterprovision und Rabatt "im
Hundert", d.h. mit vermindertem Grundwert rechnen. Der Zielverkaufspreis
wird "im Hundert" berechnet. Der Listenverkaufspreis wird
ebenfalls "im Hundert" berechnet.
Sehen Sie sich auch in unserer Musterfirma
an, wie Karin Brandneu die Zuschlagskalkulation für eines ihrer Produkte
durchführte.
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