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Sie erinnern sich: Die Kostenträgerrechnung ermöglicht die Kontrolle darüber, ob mit den kalkulierten Verkaufspreisen alle Kosten gedeckt sind. Im folgenden lernen Sie eine Möglichkeit kennen, wie die Unternehmerin überprüfen kann, ob sie kostendeckend wirtschaftet. In jedem Betrieb ist es notwendig, dem Kunden die Verkaufspreise der Produkte zu nennen, bevor die Produkte hergestellt sind. Die Unternehmerin berechnet zu diesem Zweck die Selbstkosten auf der Grundlage der Durchschnittskosten abgelaufener Rechnungsperioden. Wenn sie die genauen Beträge der Periode später ermittelt hat, setzt sie diese dann in ihrer Kalkulation ein. Die Gemeinkosten der letzten Abrechnungsperioden werden als Soll- oder Normalgemeinkosten bezeichnet. Sie können in die Vorkalkulation einfließen. Die Nachkalkulation rechnet mit den Istgemeinkosten. Aufgrund von höherem Materialverbrauch, längeren Arbeitszeiten u.a. weichen die Normalgemeinkosten oft von den Istgemeinkosten ab. Durch die Gegenüberstellung von Normal- und Istgemeinkosten ermittelt die Unternehmerin die Kostenüberdeckung oder Kostenunterdeckung. Überdeckung liegt vor, wenn die Normalgemeinkosten höher als die Istgemeinkosten sind. Unterdeckung liegt vor, wenn die Normalgemeinkosten niedriger als die Istgemeinkosten sind. |
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