Zuschlagskalkulation:
Im ersten Teil der Vollkostenrechnung ermitteln wir die Stückkosten jedes Kostenträgers. Sie wird daher als Kostenträgerstückrechnung bezeichnet. Die Berechnung der Stückkosten erfolgt mit Hilfe des Verfahrens der Zuschlagskalkulation.

Die Zuschlagskalkulation ist eine Netto-Kalkulation der Stückkosten. Dabei werden alle anfallenden Kosten ohne Umsatzsteuer dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Der kalkulierte Nettopreis wird am Schluss mit dem Umsatzsteuerfaktor (1,16) multipliziert.