Zuschlagskalkulation:
Im ersten Teil der Vollkostenrechnung ermitteln wir die Stückkosten
jedes Kostenträgers.
Sie wird daher als Kostenträgerstückrechnung
bezeichnet. Die Berechnung der Stückkosten erfolgt mit Hilfe des
Verfahrens der Zuschlagskalkulation.
Die Zuschlagskalkulation ist eine Netto-Kalkulation der Stückkosten.
Dabei werden alle anfallenden Kosten ohne Umsatzsteuer dem jeweiligen
Produkt zugeordnet. Der kalkulierte Nettopreis wird am Schluss mit
dem Umsatzsteuerfaktor (1,16) multipliziert.
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