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Schritt 3 3. Verteilerschlüssel für Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung festlegenAnders sieht es bei Gemeinkosten aus: Da es auch Kosten gibt, die die Arbeitsfähigkeit aller Abteilungen gemeinsam erhalten, daher der Name Gemeinkosten (z. B. Energie- oder Mietkosten für Sozialräume), müssen die Abteilungen zur Betriebsabrechnung auch Anteile dieser Gemeinkosten tragen. Wie ermittelt man nun diese Anteile? Um die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen verteilen zu können, benötigt man sogenannte Verteilerschlüssel, die je nach Kostenarten verschieden sind. Gehen Sie bei der Kostenstellenrechnung Teil 1 so vor:
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