Kalkulatorische Miete

Ähnlich wie der Unternehmerinnenlohn für die Tätigkeit der Unternehmerin im eigenen Betrieb in der Kostenrechnung berücksichtigt werden muss, ist auch ein Kostenbetrag anzusetzen, wenn die Unternehmerin private Räume für betriebliche Zwecke zu Verfügung stellt. Die Unternehmerin zahlt sich selbst keine Miete dafür. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem ortsüblichen Mietspiegel.