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Die
kalkulatorischen Zinsen (Kapitalkosten)
Für die Produktionsmittel werden im Betrieb finanzielle Mittel bereitgestellt. Handelt es sich bei dem betriebsnotwendigen Anlage- und Umlaufvermögen um Fremdkapital, so werden in der Finanzbuchhaltung die Zinsen dafür erfasst. Wenn es sich aber um das Eigenkapital der Unternehmerin handelt, können in der Kosten- und Leistungsrechnung nach dem Opportunitätsprinzip auch Zinsen auf das Eigenkapital berechnet werden. Dies sind die sog. Kapitalkosten oder kalkulatorischen Zinsen. Kapitalkosten sind die Kosten, die der Unternehmerin durch den entgangenen Nutzen entstehen, ihr Eigenkapital zinsbringend anzulegen. Berechnung der kalkulatorischen ZinsenEs gibt sehr unterschiedliche Ansätze zur Ermittlung der Kapitalkosten. Im folgenden wird die Berechnung über das betriebsnotwendige Kapital vorgestellt. Um die kalkulatorischen Zinsen zu berechnen, wird vom betriebsnotwendigen Kapital das sogenannte Abzugskapital, das ist die Summe der zinsfrei zur Verfügung stehenden (Lieferanten-) Kredite, abgezogen. Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen richtet sich nach dem
langfristigen Kapitalmarktzins (z.B. Pfandbriefe). Bei 8 1/4% betragen
die kalkulatorischen Zinsen also: |
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