In Lektion 2 haben Sie die Unterscheidung zwischen Grundkosten und kalkulatorischen Kosten kennengelernt. Kosten kann man außerdem einteilen in primäre Kosten und sekundäre Kosten. Die primären Kosten werden aus

der Finanzbuchhaltung,
der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung,
der Lagerbuchhaltung und
der Anlagenbuchhaltung

übernommen, mit Ausnahme der kalkulatorischen Kosten, die in der Kostenrechnung errechnet werden. Die sekundären Kosten werden ebenfalls in der Kostenrechnung ermittelt.

Wie die primären Kosten in der Kostenrechnung erfasst bzw. wie die kalkulatorischen Kosten berechnet werden, lernen Sie in dieser und in der nächsten Lektion. Wie die sekundären Kosten ermittelt werden, erlernen Sie in der Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.
 

 
  Früher hat man Kostenarten nach den Produktionsfaktoren unterschieden: Arbeitskosten, Materialkosten, Anlagekosten, Kapitalkosten, Fremdleistungskosten, Steuern/Gebühren/Beiträge. Im Handelsunternehmen hat man die Kostenarten nach Arbeitsabläufen und Zurechenbarkeit zu Kostenträgern (Produkten) eingeteilt.
Nach neueren Ansätzen der Kostenrechnung ordnet man die Kostenarten Bereichen zu, die unter einheitlicher personeller Verantwortung (Kostenstellen) stehen.