Frau Brandneu schaut sich nun noch einmal ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vom Jahresende 2003 an. Sie wollte nun herausfinden, welche ihrer Aufwendungen bzw. Erträge rein betrieblich bedingt waren, also Kosten bzw. Leistungen darstellen, und welche nicht.

Kosten bzw. Leistungen, ja oder nein?

Aufwand
aufwandsgleiche Kosten
Fremdleistungen
ja
Personalaufwand
ja
Abschreibungen
nein
Mieten
ja
Werbungskosten
ja
Reisekosten
ja
Verwaltungskosten
ja
Betriebsbedarf
ja
Instandhaltung
ja
Zinsen
nein
Betriebliche Steuern
ja
Ertrag
Leistung
Umsatzerlöse
ja

   
Frau Brandneu konnte nun eine Liste ihrer Kosten und Leistungen erstellen, deren Beträge sie in gleicher Höhe der Finanzbuchhaltung (GuV) entnehmen konnte. Bei diesen aufwandsgleichen Kosten handelt es sich um Grundkosten. Die kalkulatorischen Kosten sind darin noch nicht enthalten:
 
Kosten
Leistung
Fremdleistungen
Personalaufwand
Werbungskosten
Reisekosten
Verwaltungskosten
Betriebsbedarf
Instandhaltung
Betriebliche Steuern
Mieten
Umsatzerlöse