Mit der Kostenträgerzeitrechnung kann die Unternehmerin ihr Betriebsergebnis, z.B. für das letzte Quartal, ermitteln. Man nennt sie auch kurzfristige Erfolgsrechnung.

Die kurzfristige Erfolgsrechnung gibt der Unternehmerin Antwort auf die Frage: Wie hoch ist mein Betriebsergebnis, z.B. im ersten Halbjahr?