In diesem Kapitel finden Sie ein Muster für einen Arbeitsvertrag. Drucken Sie sich das Formular aus und fertigen Sie eine entsprechende Dokumentvorlage in Ihrer EDV an. Außerdem erfahren Sie, was Sie beim Abschließen von Verträgen beachten sollten.
Vertrags-
gestaltung

Ein Muster für einen Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer (Angestellte) mit Bezug auf Tarifverträge finden Sie hier als Word-Dokument.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und das AGB-Gesetz

Gründe für das Entstehen der AGBs:

Eine Vereinheitlichung von Vertragsinhalten erleichtert die geschäftlichen Verbindungen. Wiederholende Vertragsverhandlungen entfallen, die Bearbeitungszeit eines Auftrages wird damit verkürzt. Ein weiterer Vorteil ist die Rechtssicherheit, denn beide Vetragspartner kennen von vorneherein ihre Rechte und Pflichten.

Rückblick: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben.

Um Missbräuche bei freigestalteten Geschäftsbedingungen zu verhindern und eine Klarstellung im Rechtsverkehr zu erreichen, wurde das Gesetz zur Regelung der AGB zum 1. April 1977 verabschiedet. Durch das AGB wurden für den Endverbraucher unabdingbare Rechte festgelegt, die Sie durch Ihre AGB-Gestaltung nicht einschränken können.

Die Bestimmungen für AGB's sind nun in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. Wenn Sie in Ihren AGB's Klauseln haben, die den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, so können diese unwirksam werden. Dadurch können eventuell alle Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse entfallen.

Das AGB-Gesetz

Das AGB-Gesetz hat eine sozialpolitische Zielsetzung, es soll eine Benachteiligung der sozial Schwächeren verhindern (Vertragsgerechtigkeit).

Nach § 1 sind allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen. Gleichgültig ist, welchen Umfang sie haben und welche Form der Vertrag hat.

§ 2 will sicherstellen, dass die AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn die Vertragsparteien ihre Bedingungen vollständig offengelegt haben.

Damit ist eindeutig geklärt, dass die AGB nicht schon dadurch Vertragsbestandteil werden können, wenn der Vertragspartner hätte wissen müssen, dass solche AGB existieren.

Desweiteren sind Bestimmungen in den AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner nach den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Das AGB-Gesetz sieht auch Klauselverbote für alle unbestimmten Begriffe vor.

Wichtig ist, dass die Klauseln unwirksam sind, soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind. Werden sie außerhalb der AGB vereinbart, steht selbstverständlich ihrer Wirksamkeit nichts entgegen.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen können beispielsweise folgende Punkte enthalten sein:

Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

Servicebeschreibung und Zahlung

Haftungsbeschränkungen, Schadenersatzansprüche

Markenrechtlicher Schutz

Datensicherheit

Mitwirkungspflichten

Gerichtsstand

Verfahren bei Zahlungsverzug

Salvatorische Klausel

In der Adressenliste im Anhang finden Sie lokale Adressen für Rechtsberatung zu AGBs und Vertragsrecht in Karlsruhe.

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