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In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie sich und Ihr Unternehmen ausreichend absichern können. | Versiche- rungen |
Bevor Sie sich beruflich selbstständig machen, prüfen Sie, mit welchen Versicherungen
Sie sich absichern können bzw. müssen. Dabei werden die private und die
betriebliche Absicherung unterschieden.
Es ist wichtig für Sie, sich ausreichend betrieblich und privat zu versichern. Machen Sie sich kundig bei Versicherungsagenturen und mit Hilfe von Literatur.
Bei einer Vollzeit-Existenzgründung müssen Sie sich selbst sozialversichern. Steigen Sie als Teilzeit-Gründerin ein, d.h. üben Sie zusätzlich noch eine sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit aus, dann sind Sie über diese Tätigkeit weiterhin durch Ihren Arbeitgeber sozialversichert. Wenn Sie als Künstlerin oder Publizistin tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, über die Künstersozialkasse http://www.kuenstlersozialkasse.de Ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen zu halbieren. Kranken- und Pflegeversicherung
Bevor Sie sich selbstständig machen, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um abzuklären, unter welchen Konditionen Sie eine Krankenversicherung als Selbstständige abschließen können. Sie haben zwei Möglichkeiten, eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung abzuschließen:
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Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied |
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Abschluss einer privaten Krankenversicherung |
Achtung! Überlegen Sie den Wechsel in eine private Krankenversicherung gut, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist danach nicht mehr möglich.
Prüfen Sie Ihren Anspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, bevor Sie entscheiden, welche Art der ergänzenden oder alleinigen Altersversorgung für Sie in Betracht kommt. Selbstständige haben die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wenn ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente erhalten bleiben soll, muss der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterbezahlt werden. Die Weiterführung der gesetzlichen Rentenversicherung kann formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Zusätzlich bzw. anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Lassen Sie sich über zusätzliche Möglichkeiten der Altersversorgung in Form von Versicherungen, Wertpapieren, Rentenfonds, Aktien, Immobilien etc. beraten.
Bei einer Vollzeit-Existenzgründung, d.h. wenn Sie keine weitere sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit ausüben, können Sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Private Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Kfz-Versicherung etc.
Je nach Bereich, in welchem Sie gründen wollen und je nachdem, welche Risiken
Sie abdecken bzw. welche Haftungen Sie ausschließen möchten, bestimmen Sie
die jeweilige Versicherung:
Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherung
Feuerversicherung
Einbruch-/Diebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturmversicherung
Glasversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Elektronikversicherung
Datenträgerversicherung
Maschinenversicherung
Transportversicherung
Sozialversicherung für ArbeitnehmerInnen
Unfallversicherung für ArbeitnehmerInnen etc.
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