In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Rechtsformen es für Ihr Unternehmen gibt, wie Sie eine Gründung mit Partnern planen, was Bestandteil eines Franchise-Vertrages ist und welche Fragen bei Betriebsübernahme geklärt werden müssen. Rechts-
form

"Der menschliche Geist
ist eine Form der Energie.
Vereinigt sich der Geist zweier oder mehrerer Menschen in
harmonischer Zusammenarbeit, so entsteht nicht nur zusammengefasste,
potenzierte Energie, sondern auch eine dritte, unsichtbare Kraft,
der wir besonders tiefe Einsichten zu verdanken haben."
(Napoleon Hill: Denke nach und werde reich)

Rechtsform des Unternehmens

Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, dass Sie sich selbstständig machen wollen, werden Sie sich über eine geeignete Unternehmensform informieren. Entscheidungskriterium für die Rechtsform sind:

Gründung allein oder mit PartnerIn

Haftung

Mindestkapital

Zuordnung (Freie Berufe, Gewerbetreibende, Handelsunternehmen)

Jede in Betracht kommende Rechtsform hat Vor- und Nachteile, deshalb sollten Sie sich vor einer endgültigen Entscheidung professionelle Unterstützung durch einen Rechts- bzw. Steuerberater suchen. Beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei allen Unternehmensformen von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeht.

Die nachfolgende Aufstellung enthält die gebräuchlichsten Rechtsformen für ein Unternehmen. Nicht berücksichtigt wurden die Stille Gesellschaft, die Genossenschaften, die Aktiengesellschaften und Mischformen von Gesellschaften. Um die nachfolgende Aufstellung verständlicher zu machen, sollen hier noch zwei Begriffe definiert werden.

Freie Berufe oder Freelancer

Gewerbetreibende

Freie Berufe oder Freelancer

Zu den freien Berufen zählen alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen selbstständigen Tätigkeiten, wie z.B. Ärztin, Rechtsanwältin, Ingenieurin, Architektin, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, beratende Volks- und Betriebswirtin, Journalistin, Heilpraktikerin, Dolmetscherin. Als Freiberuflerin brauchen Sie Ihre Tätigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt und, falls erforderlich, bei der zuständigen Berufskammer, anzumelden. Für die Angehörigen der freien Berufe wurde zum 01.07.1995 durch den Gesetzgeber eine neue Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, geschaffen.

Gewerbetreibende

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Nicht darunter fallen freiberufliche Tätigkeiten sowie Land- und Forstwirtschaft. Im Gegensatz zu den freien Berufen müssen die Gewerbetreibenden nach Abzug des Freibetrags von 24.542,- € Gewerbeertragssteuer entrichten. Eine gewerbliche Tätigkeit melden Sie beim Gewerbeamt an. Bei einem Umsatz von weniger als 16.617,- € im Jahr gilt die Gewerbetreibende als Kleingewerbetreibende.

Rechtlicher Status: Natürliche Person. Kann ins Handelsregister eingetragen werden. Neu ist, dass jetzt ein Namenswahlrecht möglich ist, mit dem Zusatz e.K. - eingetragener Kaufmann.
Beispiel: Phantasiename e.K.

Einzelunternehmen

Rechtlicher Status

Natürliche Person

Mindestpersonenzahl

Eine

Geeignet für

Gewerbetreibende, Freie Berufe

Mindestkapital

Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Haftung

Unbeschränkt mit dem betrieblichen und persönlichen Vermögen

Vorteile

Alleinige Entscheidung ermöglicht Selbstbestimmung und hohe Flexibilität
minimale Gründungsformalitäten und -Kosten
niedrigere Gewerbesteuertarife im Vergleich zur GmbH

Nachteile

Hohe Risikobelastung durch alleinige unbeschränkte Haftung

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtlicher Status

Personengesellschaft

Mindestpersonenzahl

Zwei

Geeignet für

Gewerbetreibende und freie Berufe, mit wenig Kapital und Umsatz

Mindestkapital

Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Haftung

Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Geschäfts- und Privatvermögen. Haftungsbeschränkung kann in bestimmten Fällen vereinbart, muss aber jedem Geschäftspartner bekanntgemacht werden.

Vorteile

Unkomplizierte Gründung mit geringen Kosten
Freiraum für vertragliche Gestaltung
gegenseitige Unterstützung, geteilte Verantwortung

Nachteile

Volle Haftung mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen

Partnerschaftsgesellschaft

Rechtlicher Status

Personengesellschaft für Freiberuflerinnen und Freiberufler

Mindestpersonenzahl

Zwei

Geeignet für

Freie Berufe

Mindestkapital

Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Haftung

Grundsätzlich haften Gesellschafterinnen und Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem persönlichen Vermögen
Vertragliche Vereinbarung möglich, dass jede Partnerin bzw. jeder Partner nur für die eigene Tätigkeit mit dem Privatvermögen haftet.
Haftungsbeschränkung auf Höchstbetrag bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung möglich.

Vorteile

Unkomplizierte Gründung
Freiraum für vertragliche Gestaltung, auch abweichend vom Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend

Nachteile

Volle Haftung mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtlicher Status

Kapitalgesellschaft

Mindestpersonenzahl

Eine

Geeignet für

Wirtschaftsunternehmen

Mindestkapital

Gesetzlich vorgeschrieben: Stammkapital 25.000,- €
Mindesteinlage pro Gesellschafterin: 250,- €

Haftung

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer haften nur, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen.

Vorteile

Haftung ist beschränkt auf das Stammkapital
Freiheit für vertragliche Gestaltung
Geschäftsführerinnengehälter sind Betriebskosten

Nachteile

Kompliziertes und teures Gründungsverfahren
Mindestkapitel für GmbH erforderlich
Doppelte Buchhaltung erforderlich, Bilanzierungspflicht
Kein Gewerbesteuerfreibetrag
Körperschaftssteuer und Vermögenssteuer werden erhoben
Persönliche Haftung für gewährte Kredite

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Rechtlicher Status

Personengesellschaft

Mindestpersonenzahl

Zwei

Geeignet für

Handelsunternehmen

Mindestkapital

Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Haftung

Jede Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch mit Geschäfts- und Privatvermögen

Vorteile

Hohes Ansehen im Geschäftsleben
Freiheit für vertragliche Gestaltung

Nachteile

Unbeschränkte Haftung mit betrieblichem und persönlichem Vermögen

Kommanditgesellschaft (KG)

Rechtlicher Status

Personengesellschaft

Mindestpersonenzahl

Zwei

Geeignet für

Handelsunternehmen

Mindestkapital

Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Haftung

Kommanditistinnen bzw. Kommanditisten haften nur in Höhe der Kapitaleinlage
Komplementärinnen bzw. Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen

Vorteile

Gründerin kann als Komplementärin alleinige Entscheidungsbefugnis behalten
Verbreiterung der Eigenkapitalbasis möglich
Freiheit für vertragliche Gestaltung

Nachteile

Unbeschränkte Haftung der Komplementärin mit betrieblichem und privatem Vermögen

Gründungen mit Partnerinnen

Wenn Sie mit Partnerinnen oder Partnern im Team gründen wollen, schließen Sie auf jeden Fall einen Gesellschafterinnen-Vertrag miteinander ab, auch wenn dies, wie z.B. bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich verlangt wird. Klären Sie Punkte wie:

Name, Sitz und Gegenstand des Unternehmens

Beginn und Dauer der Gesellschaft

Ziel der Gründung (messbare Größen nennen, wie z.B. Mindestumsatz, Kundenanzahl)

Kompetenzen

Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen Personen

Befugnisse

Vertretung

Haftung (im Innen- und Außenverhältnis)

Höhe der Geldeinlagen und Geldentnahmen

Einbringung oder Entnahme von Gegenständen

Bewertung der Leistungen

Aufteilung von Gewinn oder Verlust

Aufteilung der Arbeitszeit

Urlaubsanspruch

Verfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters (z.B. Wettbewerbsbeschränkung)

Verfahren bei der Auflösung des Unternehmens

Verfahren bei Tod eines Partners bzw. einer Partnerin

Vereinbarung über das Schlichtungsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten

Tipp: Für die verschiedenen Gesellschaftsverträge gibt es bereits Mustervertäge, an denen Sie sich orientieren können. Diese finden Sie im Internet beispielsweise unter http://www.juracafe.de. Entsprechende Literatur ist auch im Buchhandel erhältlich (z.B. "Heidelberger Mustererträge").

Franchise

Das Wort Franchise bedeutet soviel wie Lizenzrecht. Beim Franchising liefert ein Unternehmen ein fertiges Unternehmenskonzept, welches vom Franchise-Nehmer gegen eine Gebühr genutzt werden kann. Bekannte Franchise-Geber sind z.B. Mc Donalds, OBI, Portas, Porst oder Quick-Schuh. Wenn Sie das Angebot erhalten, im Franchise-Verfahren ein Unternehmen aufzubauen, dann prüfen Sie, welche Gebühren und Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen Sie hierfür erhalten.

Gebühren und Kosten entstehen für:

Einstiegsgebühr

laufende Gebühr (meist in % und an den Umsatz gekoppelt)

Gebühren für Werbung

Investitionskosten

Franchise-Systeme bieten gerade für Existenzgründerinnen gute Entwicklungschancen. Da jedes System andere Kriterien und Besonderheiten aufweist, gibt es keine Standardverträge. Deshalb holen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung fachkundigen Rat z.B. bei der Rechtsanwaltskammer, dem Franchise-Verband oder bei den Kammern.

Folgende Punkte sollten Bestandteil des Vertrages sein:

Vertragsgegenstand

Geltungsbereich des Vertrages, des Vertragsgebietes, des Gebietsschutzes

Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers

Leistungen des Franchise-Gebers (Konzept, Weiterbildung, Systemhandbuch usw.)

Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers

Rechte und Pflichten des Franchise-Nehmers

Bezugsregelungen, Lieferwesen, Verkaufsbestimmungen

Regelung der Betriebsführung

Umsatzregelung, Umsatzvorgaben

Geheimhaltungsvereinbarungen

Werbung

Versicherungen

Haftung

Vertragsdauer und Verlängerungsregelung

Folgen der Vertragsbeendigung

Vertragsstrafenregelung

Belehrung über Widerrufsrecht

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Gerichtsstandvereinbarung

Salvatorische Klausel

Scheinbare Rechnungen für Firmengründer und -gründerinnen

Nach der amtlichen Bekanntgabe Ihres Unternehmens, z.B. bei der Partnerschaftsgesellschaft oder der GmbH, kann es Ihnen passieren, dass Sie Rechnungen erhalten, die von der optischen Aufmachung her wie ein amtliches Formular für die Eintragung ins Handelsregister oder die entsprechende Bekanntmachung wirken.

Bei diesen Rechnungen handelt es sich jedoch nur um ein Angebot, sich in eine branchenspezifische Liste eintragen zu lassen, die allerdings nichts mit dem Amtgericht zu tun hat. Da aber eine Leistung, die zwar fragwürdig ist, gebracht wird, handelt es sich hier nicht um Betrug. Haben Sie eine solche Rechnung also bezahlt, so haben Sie dem Angebot zugestimmt.

Die offizielle Eintragung ins Handelsregister und die vorgeschriebene Bekanntgabe in der Tagespresse wird direkt vom Amtsgericht in Rechnung gestellt. Deshalb prüfen Sie auch in der anfänglichen Hektik der Unternehmensgründung eingehende Rechnungen genau. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Kammern (z.B. IHK oder HWK) wenden.


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