Auf Ihre steuerpflichtigen Umsätze wenden Sie die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz an. Daraus ergibt sich die Umsatzsteuer. Von dieser subtrahieren Sie die Vorsteuer. Ist das Ergebnis positiv, so bezeichnet man dies als Zahllast. Diese müssen Sie dem Finanzamt überweisen. Das negative Ergebnis bezeichnet man als Überschuss.