Unentgeltliche Wertabgaben: Unentgeltliche Lieferungen - Entnahme

Frau Brandneu hat im vergangenen Jahr einen PKW unter Vorsteuerabzug erworben, der teilweise auch privat verwendet wird (Privatanteil 30 %). Drei Jahre später entnimmt sie das Fahrzeug um es ihrer Tochter zum bestandenen Abitur zu schenken.
 
Die Entnahme des PKWs unterliegt der Umsatzsteuer, da Frau Brandneu beim Erwerb einen Vorsteuerabzug vorgenommen hatte.

 
Frau Brandneu hat vor einem Jahr für ihren Betrieb von einer Privatperson einen gebrauchten PC erworben. Sie schafft einen neuen PC an und entnimmt gleichzeitig den alte Computer, um ihn ihrem Freund zu schenken.
 
Sie konnte bei dem privat erworbenen PC keine Vorsteuer in Anspruch nehmen. Damit fehlt eine Voraussetzung für die Steuerbarkeit der Entnahme (vgl. ).