Frau Brandneu hat im vergangenen Jahr einen PKW unter Vorsteuerabzug
erworben, der teilweise auch privat verwendet wird (Privatanteil 30
%). Drei Jahre später entnimmt sie das Fahrzeug um es ihrer Tochter zum
bestandenen Abitur zu schenken. |
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Die Entnahme des PKWs unterliegt der Umsatzsteuer, da Frau
Brandneu beim Erwerb einen Vorsteuerabzug vorgenommen hatte.
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Frau Brandneu hat vor einem Jahr für ihren Betrieb von einer
Privatperson einen gebrauchten PC erworben. Sie schafft einen neuen
PC an und entnimmt gleichzeitig den alte Computer, um ihn ihrem
Freund zu schenken. |
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Sie konnte bei dem privat erworbenen PC keine Vorsteuer in Anspruch
nehmen. Damit fehlt eine Voraussetzung für die Steuerbarkeit
der Entnahme (vgl.
). |