Unentgeltliche Wertabgaben: Unentgeltliche Lieferungen - Zuwendungen
Frau Brandneu schenkt ihrer Mitarbeiterin einen Laptop, weil ihre Mitarbeiterin oft unbezahlt Überstunden gemacht hat. Der Einkaufspreis dieses Laptop hat 1 500 € zzgl. 16 % Umsatzsteuer betragen.
 
Hier liegt eine Lieferung des Unternehmens an die Mitarbeiterin vor, die steuerbar ist, weil sie aus unternehmerischen Gründen (geleistete unbezahlte Überstunden) unentgeltlich ausgeführt worden ist. Außerdem hat der Laptop bei der Anschaffung dem Vorsteuerabzug unterlegen.
 
Frau Brandneu schenkt ihrer fleißigen Mitarbeiterin zum Geburtstag eine teure Perlenkette.
 
Da der Preis der Perlenkette höchstwahrscheinlich 35 € übersteigt, handelt es sich nicht mehr um eine Aufmerksamkeit (vgl. ), weshalb das Geschenk steuerbar ist.
 
Frau Brandneu schenkt ihrer fleißigen Mitarbeiterin zum Geburtstag einen Kinobesuch mit anschließendem Abendessen.
 
Bleiben die Ausgaben unter 40 €, so ist das Geschenk nicht steuerbar.
 
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