UrerzeugerIn A liefert im Inland Rohmaterial zum Nettoverkaufspreis (d.h. ohne Umsatzsteuer) von 380,-€ an HerstellerIn B. B verwendet das Material für die Herstellung eines Sensors. B liefert das Gerät an GroßhändlerIn C zum Nettoverkaufspreis von 1.000,-€ . C liefert das Gerät an EinzelhändlerIn D zum Nettoverkaufspreis von 1200,-€. D liefert es an EndverbraucherIn E für netto 1.700,-€. Der Steuersatz beträgt 16%.
Errechnen Sie für alle Beteiligten die Zahllast und tragen Sie diese in die Spalte "Finanzamt" ein.

    Umsatzsteuer   Finanzamt
UrerzeugerIn A        
380,00
    60,80
440,80
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
60,80  
HerstellerIn B        
1000,00
    160,00
1160,00
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
160,00
- 60,80
99,20
(Vorsteuer)
         
GroßhändlerIn C        
1200,00
    192,00
1392,00
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
192,00
- 160,00
32,00
(Vorsteuer)
         
EinzelhändlerIn D        
1700,00
    272,00
1972,00
Entgelt
Umsatzsteuer
Verkaufspreis
272,00
-192,00
80,00
(Vorsteuer)
         

VerbraucherIn E



 
Was zahlt VerbraucherIn E an das Finanzamt?