Beispielrechnung Fünf-Sechstel-Methode:

Gewinn vor Gewerbesteuerrückstellung   182.400
Gewerbesteuervorauszahlungen + 12.280
Gewinn vor Gewerbesteuer = 194.680
Hinzurechnungen () + 10.100
Kürzungen ( ./. 1.900
Vorläufiger Gewerbeertrag = 202.880
Abrundung ()   202.800
Freibetrag () ./. 24.500
Verbleibender Gewerbeertrag = 178.300
Staffeltarif ():
5% von 178.300 = 8.915 ./. 1.200 = Messbetrag
= 7.715
Vorläufige Gewerbesteuer (7.715 x 410%) = 31.631
Endgültige Gewerbesteuer (31.631 x 5/6) = 26.359
Gewerbesteuervorauszahlung ./. 12.800
Gewerbesteuerrückstellung = 13.559
Die Gewerbesteuerrückstellung können Sie jetzt vom Gewinn vor Gewerbesteuerrückstellung abziehen. Das Ergebnis ist dann der tatsächliche steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb ().

Übrigens: Um den Gewinn aus Gewerbebetrieb für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu ermitteln, müssen Sie also immer erst die Gewerbesteuer bzw. die Gewerbesteuerrückstellung ermitteln, die dann vom Gewinn vor Gewerbesteuerrückstellung abzuziehen ist. Sind die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen höher als die errechnete endgültige Gewerbesteuer, ist der Differenzbetrag zum vorläufigen Gewinn hinzuzuschlagen:


Gewinn vor Gewerbesteuerrückstellung   182.400
Gewerbesteuerrückstellung ./. 13.559
Gewinn aus Gewerbebetrieb   168.841
Bezogen auf die Einkommensteuer hat Karin Brandneu in diesem Beispiel mit ihrem Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb () von 168.841 €.