Fünf-Sechstel-Methode
Mit dieser Methode ( ) wird die zuvor ohne den Gewerbesteueraufwand ermittelte Gewerbesteuer um 1/6 reduziert. Dadurch soll berücksichtigt werden, dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe (Aufwand) ihre eigene Bemessungsgrundlage beeinflusst. Diese Methode berücksichtigt die Gewerbesteuer als Aufwand, indem die zuvor - unzutreffend ermittelte - Gewerbesteuerschuld nur mit 5/6 angesetzt wird.
Die Fünf-Sechtel-Methode kommt aber nur dann zum exakt zutreffenden Ergebnis, wenn der Hebesatz der Gemeinde 400 % und die Steuermesszahl 5 % betragen.
In vielen Fällen führt die Fünf-Sechstel-Methode zu einer überhöhten Gewerbesteuerrückstellung. Dennoch können sich die Steuerpflichtigen dieser Methode bedienen.
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