Brigitte Zielreich hat mit ihrem gewerblichen Unternehmen nach Hinzurechnungen und Kürzungen im laufenden Jahr einen vorläufigen Gewerbeertrag von 1.440.000 €. Laut Verlustfeststellungsbescheid bestehen vortragsfähige Gewerbeverluste von 1.180.000 €.
Zunächst können nach § 10a GewStG 1 Mio. € unbegrenzt vorgetragen werden. Der verbliebene Gewerbeertrag des laufenden Jahres mit 260.000 € unterliegt mit 40 % der Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag nach Verlustabzug beträgt demnach 104.000 €.