Beispiel 1:
Zum Betriebsvermögen von Karin Brandneu gehört ein Grundstück. Sein Einheitswert ist zuletzt am 01.01.2004 mit 250.000 € festgestellt worden.
Die Kürzung des Gewerbeertrags beträgt
250.000 x 1,4 x 1,2 % = 4.200 €.
Beispiel 2:
Karin Brandneu schafft ein weiteres Betriebsgrundstück im März 04 an.
Eine Kürzung kommt in diesem Fall für sie nur dann in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz zum 01.01. des Jahres bereits zum Betriebsvermögen gehört. Änderungen des laufenden Jahres bleiben unberücksichtigt. Andererseits gibt es die Kürzung für Grundbesitz, das im Laufe des Jahres veräußert wurde.