Die DaimlerChrysler AG mit Sitz in Stuttgart hat an anderen Standorten Betriebsstätten (Niederlassungen) im näheren Umfeld z.B. in Rastatt, Gaggenau und Wörth.
Die auf den gesamten Gewerbeertrag des Unternehmens anfallende Gewerbesteuer kann nicht allein in Stuttgart verbleiben, sondern es findet eine Aufteilung statt. Aufgeteilt wird aber nicht die Gewerbesteuer, sondern der Steuermessbetrag, der auf die einzelnen Betriebsstätten in den verschiedenen Gemeinden 'zerlegt' wird.